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   OLG Hamm, 31.08.2020 - 2 U 193/20   

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https://dejure.org/2020,80013
OLG Hamm, 31.08.2020 - 2 U 193/20 (https://dejure.org/2020,80013)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.08.2020 - 2 U 193/20 (https://dejure.org/2020,80013)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. August 2020 - 2 U 193/20 (https://dejure.org/2020,80013)
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  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2008 - 3 M 169/06

    Erhebung von Kostenbeiträgen im Bereich der Jugendhilfe

    Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2020 - 2 U 193/20
    Da der Schriftsatz vom 10.07.2020 jedoch keine Begründung enthält, durfte der Prozessbevollmächtigte der Beklagten nicht darauf vertrauen, dass der Vorsitzende keine Verzögerung des Rechtsstreits annehmen werde (Heßler in Zöller, § 520 ZPO, Rn. 19; BGH NJW 1992, 2426; BGH NJW 2008, 3304).
  • BGH, 16.06.1992 - X ZB 6/92

    Zurückweisung des nichtbegründeten Antrages auf Verlängerung der

    Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2020 - 2 U 193/20
    Da der Schriftsatz vom 10.07.2020 jedoch keine Begründung enthält, durfte der Prozessbevollmächtigte der Beklagten nicht darauf vertrauen, dass der Vorsitzende keine Verzögerung des Rechtsstreits annehmen werde (Heßler in Zöller, § 520 ZPO, Rn. 19; BGH NJW 1992, 2426; BGH NJW 2008, 3304).
  • BFH, 13.01.2005 - IX B 138/04

    Wiedereinsetzung; Versäumung der Beschwerdefrist

    Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2020 - 2 U 193/20
    Die hinreichende Bestimmtheit und Zuordenbarkeit eines Schriftsatzes, der die Berufungsbegründung enthält, wäre beim OLG durch die Angabe des erstinstanzlichen Aktenzeichens gewahrt gewesen (BGH (Senat für Anwaltssachen), Beschluss vom 10.03.2020, BeckRS 2020, 9042 m. w. N.; BFH, Beschluss vom 13.01.2005 - IX B 138/04, BeckRS 2005, 25007523 m. w. N.).
  • BGH, 10.03.2020 - AnwZ (Brfg) 67/19

    Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung

    Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2020 - 2 U 193/20
    Die hinreichende Bestimmtheit und Zuordenbarkeit eines Schriftsatzes, der die Berufungsbegründung enthält, wäre beim OLG durch die Angabe des erstinstanzlichen Aktenzeichens gewahrt gewesen (BGH (Senat für Anwaltssachen), Beschluss vom 10.03.2020, BeckRS 2020, 9042 m. w. N.; BFH, Beschluss vom 13.01.2005 - IX B 138/04, BeckRS 2005, 25007523 m. w. N.).
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