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OLG Hamm, 31.08.2020 - 2 U 193/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verwerfung einer Berufung Verfristete Berufungsbegründung Fristverlängerungsantrag nach Fristablauf Antrag auf Wiedereinsetzung in eine Berufungsbegründungsfrist Fehlende Kenntnis eines Aktenzeichens Verpflichtung zur Angabe des erstinstanzlichen Aktenzeichens Antrag auf ...
Verfahrensgang
- LG Essen, 23.04.2020 - 2 O 407/19
- OLG Hamm, 31.08.2020 - 2 U 193/20
- BGH, 16.11.2021 - VIII ZB 70/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2008 - 3 M 169/06
Erhebung von Kostenbeiträgen im Bereich der Jugendhilfe
Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2020 - 2 U 193/20
Da der Schriftsatz vom 10.07.2020 jedoch keine Begründung enthält, durfte der Prozessbevollmächtigte der Beklagten nicht darauf vertrauen, dass der Vorsitzende keine Verzögerung des Rechtsstreits annehmen werde (…Heßler in Zöller, § 520 ZPO, Rn. 19; BGH NJW 1992, 2426; BGH NJW 2008, 3304). - BGH, 16.06.1992 - X ZB 6/92
Zurückweisung des nichtbegründeten Antrages auf Verlängerung der …
Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2020 - 2 U 193/20
Da der Schriftsatz vom 10.07.2020 jedoch keine Begründung enthält, durfte der Prozessbevollmächtigte der Beklagten nicht darauf vertrauen, dass der Vorsitzende keine Verzögerung des Rechtsstreits annehmen werde (…Heßler in Zöller, § 520 ZPO, Rn. 19; BGH NJW 1992, 2426; BGH NJW 2008, 3304). - BFH, 13.01.2005 - IX B 138/04
Wiedereinsetzung; Versäumung der Beschwerdefrist
Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2020 - 2 U 193/20
Die hinreichende Bestimmtheit und Zuordenbarkeit eines Schriftsatzes, der die Berufungsbegründung enthält, wäre beim OLG durch die Angabe des erstinstanzlichen Aktenzeichens gewahrt gewesen (BGH (Senat für Anwaltssachen), Beschluss vom 10.03.2020, BeckRS 2020, 9042 m. w. N.; BFH, Beschluss vom 13.01.2005 - IX B 138/04, BeckRS 2005, 25007523 m. w. N.). - BGH, 10.03.2020 - AnwZ (Brfg) 67/19
Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung …
Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2020 - 2 U 193/20
Die hinreichende Bestimmtheit und Zuordenbarkeit eines Schriftsatzes, der die Berufungsbegründung enthält, wäre beim OLG durch die Angabe des erstinstanzlichen Aktenzeichens gewahrt gewesen (BGH (Senat für Anwaltssachen), Beschluss vom 10.03.2020, BeckRS 2020, 9042 m. w. N.; BFH, Beschluss vom 13.01.2005 - IX B 138/04, BeckRS 2005, 25007523 m. w. N.).